
Nach § 23 c EnWG sind Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen verpflichtet, folgende netzrelevanten Daten in geeigneter Form, zumindest aber auf ihrer Internetseite, zu veröffentlichen.
Hinweis: Früher § 17 Abs. 2 Nr. 1 – 7 StromNZV
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