Gemäß § 21 Abs. 3 EnWG sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die für ihr Netz geltenden Netzentgelte auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen.
Netzbetreiber sind nach § 21 Abs. 2 StromNEV verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 bis 5 ARegV ihre Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe.
Im Übrigen sind sie im Falle einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 bis 5 ARegV zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgt gemäß § 21 Abs. 3 StromNEV zum 01. Januar eines Kalenderjahres.
Geltende Netzentgelte
Dementsprechend passt die Stadtwerke Olching Stromnetz GmbH & Co. KG mit Wirkung zum 01.01.2024 ihre Netzentgelte an. Die endgültigen Netzentgelte, gültig ab 01.01.2024 wurden am 20.12.2023 veröffentlicht.
Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umsatzsteuer, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage, Umlage für abschaltbare Lasten und ggf. Konzessionsabgaben sowie andere Umlagen nicht in den Netzentgelten enthalten sind.
Das Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, das heißt, jeder Nutzer des Netzes der Stadtwerke Olching Stromnetz GmbH & Co. zahlt nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen.
Die Stadtwerke Olching Stromnetz GmbH & Co. garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.
Netzentgelte der Stadtwerke Olching Stromnetz GmbH & Co. KG:
Die aktuellen Preisblätter für den Netzzugang Strom erhalten Sie hier im praktischen PDF-Format zum Download.