Wie lese ich meinen Zählerstand ab?
Sie haben von uns eine Nachricht erhalten, dass es wieder an der Zeit ist, Ihren Strom- oder Gaszähler abzulesen?
Lesen Sie einfach den Zählerstand Ihres Zählers ab und tragen Sie ihn in unserem Kundenportal ein. Für die Registrierung benötigen Sie lediglich die Vertragskonto- und Geschäftspartner-Nummer. Alternativ können Sie auch unseren Gastzugang nutzen oder direkt die von uns zugeschickte Ablesekarte ausgefüllt an uns zurücksenden.
Sie haben Fragen zum Ablesen? Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.
Die verwendeten Darstellungen können abhängig von Ihrem Zählertyp abweichen.
Wo finde ich meine Zählernummer?
Die Zählernummer befindet sich direkt auf Ihrem Strom- oder Gaszähler. Vergleichen Sie die Zählernummer auf der Ableseaufforderung mit der Zählernummer auf dem Zähler, um sicher zu sein den Zählerstand des richtigen Zählers einzutragen.

Wo finde ich meinen Zählerstand?
Der aktuelle Zählerstand wird Ihnen dauerhaft auf dem Display Ihres Zählers angezeigt. Viele Kunden haben bereits einen Zwei-Richtungs-Zähler. Hier müssen sie darauf achten, dass vorne im Display die sog. OBIS Kennzahl 1.8.0 steht für den Bezug und 2.8.0 für die Einspeisung. Ist dies nicht der Fall betätigen Sie einfach den Taster auf Ihrem Zähler, sofern einer vorhanden ist. Dies kann je nach Zählertyp variieren. Alternativ können Sie auch einen Moment warten, denn die Anzeige rolliert automatisch.
Besitzen Sie beispielsweise eine Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe mit zwei Tarifen, beachten Sie den folgenden Punkt.
Wie lese ich meinen Zähler mit mehreren Tarifen ab?
Bei einem Zähler mit zwei Tarifen wird der Tag- und Nachtverbrauch getrennt erfasst. Den Tagesstrombedarf kennen Sie auch als Hochtarif (HT) und den Nachtstrom als Niedertarif (NT).
Den Tagstrom-Verbrauch lesen Sie unter der sogenannten OBIS-Kennziffer* 1.8.1 ab, den Nachtstrom-Verbrauch unter der Kennziffer 1.8.2.
- OBIS-Kennziffer: Art des Stromverbrauchs
- 1.8.1: Tagstrom-Verbrauch bei einem Doppeltarifzähler
- 1.8.2: Nachtstrom-Verbrauch bei einem Doppeltarifzähler
Sie haben eine PV-, Windkraftanlage oder ein BHKW?
Dann erzeugen Sie selbst Strom und können diesen in das Stromnetz einspeisen. Bei einem Eintarifzähler lesen Sie Ihren Stromverbrauch unter der sogenannten OBIS-Kennziffer 1.8.0 ab. Die eingespeiste Strommenge lesen Sie unter der Kennziffer 2.8.0 ab.
Bei einem Doppeltarifzähler lesen Sie Ihren Tagstrom-Verbrauch unter der OBIS-Kennziffer 1.8.1 ab, den Nachtstrom-Verbrauch unter der Kennziffer 1.8.2. Die eingespeiste Menge finden Sie auch unter der 2.8.0.
- OBIS-Kennziffer: Art des Stromverbrauchs
- 1.8.0: gesamter Stromverbrauch bei einem Eintarifzähler
- 1.8.1: Tagstrom-Verbrauch bei einem Doppeltarifzähler
- 1.8.2: Nachtstrom-Verbrauch bei einem Doppeltarifzähler
- 2.8.0: gesamte Stromeinspeisung
Hinweis: Sind Sie Einspeiser und wurden nicht aufgefordert uns Ihre Zählerstände zu übermitteln? Das kann daran liegen, dass Ihr Zähler eine Zählerfernauslesung besitzt. In dem Fall werden die Zählerstände automatisiert an uns übertragen.
Wie lese ich meinen Gaszähler richtig ab?
Bei einem Gaszähler lesen Sie Ihren Zählerstand ganz einfach ohne die Nachkommastellen vom Display oder vom rollierenden Zählwerk ab und tragen diesen im Kundenportal oder auf Ihrer Ablesekarte ein.
Befundprüfung
Sie haben Zweifel am Stand ihres Strom- oder Gaszählers? Hier finden Sie dazu weitere Informationen.
Strom- und Gaszähler sind ausgereifte und sehr bewährte technische Messgeräte. Die hohen Anforderungen, unter anderem auch viele gesetzliche Vorschriften an diese Präzisionsgeräte, gewährleisten einen wirksamen Verbraucherschutz. Deshalb kommt es äußerst selten vor, dass ein Strom- oder Gaszähler ein falsches Messergebnis anzeigt. Unter dem nachfolgenden Link „Strom“ bzw. „Gas“ benennen wir Ihnen mögliche Ursachen für einen erhöhten Strom- oder Gasverbrauch.
Strom
Da die überwiegende Anzahl an Messeinrichtungen ordnungsgemäß arbeitet, möchten wir Ihnen die nachfolgenden Hinweise geben, um Ursachen für einen erhöhten Stromverbrauch zu ermitteln und zu vermeiden.
Folgende Fragen können Ihnen bei der Ursachenfindung für erhöhte Verbrauchswerte behilflich sein:
- Haben Sie im beanstandeten Zeitraum neue oder zusätzliche Elektrogeräte im Haushalt angeschafft, durch die sich ein erhöhter Stromverbrauch ergeben kann? 2.2Wurden Umrüstungen oder Erweiterungen der technischen Hausinstallation vorgenommen?
- Gibt es im Haushalt Geräte, deren Energieverbrauch oder Benutzungsdauer bisher nicht berücksichtigt wurden?
- Haben Sie eine elektrische Heizung eingebaut und/oder bautechnische Veränderungen im Haus durchgeführt?
- Kam es in der Vergangenheit zur Änderung der Abschlagszahlungen bei Ihrem Stromlieferanten?
- Hat sich der Abrechnungszeitraum Ihres Stromlieferanten im Vergleich zum Vorjahr geändert? (z.B. zwölf Monate statt elf Monate)
- Liegen in der Verbrauchsabrechnung Ihres Stromlieferanten geschätzte Zählerstände vor, die den erhöhten Verbrauch erklären könnten?
- Haben Sie regelmäßig eine Selbstablesung vorgenommen? Vergleichen Sie bitte Ihren letzten abgelesenen und gemeldeten Zählerstand mit Ihrem aktuellen Ableseergebnis. Gab es einen Zahlendreher, haben Sie die Kommastelle richtig angegeben?
- Sind eventuell weitere Personen in Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung gezogen?
Wenn Sie eine oder mehrere Fragen mit Ja beantwortet haben, kann hierin die Ursache Ihres geänderten Verbrauches liegen. Diese Hinweise sind auf keinen Fall vollständig, geben Ihnen aber wichtige Anhaltspunkte, um auf Ihren Stromverbrauch Einfluss nehmen zu können.
Wie sollten Sie vorgehen, um eventuelle technische Mängel am Zähler festzustellen?
Genereller Hinweis:
Das Messgerät steht im Eigentum des Messstellenbetreibers und befindet sich unter einem Plombenverschluss. Plomben dürfen von Ihnen nicht entfernt oder beschädigt werden. Jegliche Arbeiten am Messgerät sind ausschließlich durch das Servicepersonal des Messstellenbetreibers oder die von ihm beauftragten fachkundigen Personen erlaubt. Sind äußere Beschädigungen an der Messeinrichtung oder offen liegende Kabel erkennbar, so rufen Sie bitte die Störungshotline an.
Vorgehensweise, um eventuelle Mängel am Stromzähler erkennen zu können:
- Schalten Sie alle elektrischen Geräte Ihres Haushaltes ab, entfernen Sie anschließend alle Stromsicherungen bzw. schalten Sie den Hauptschalter aus. In Ihrem Hausstromnetz sollte nun kein Strom mehr fließen.
- Die Läuferscheibe mit der roten bzw. schwarzen Marke soll sich nun nur noch langsam vor- oder zurückdrehen und spätestens in der Mitte des Sichtfensters anhalten.
Arbeitszähler elektromechanisch
- Bei elektronischen Zählern muss die bei Verbrauch blinkende rote Impulsleuchtdiode ständig leuchten bzw. aus sein.
Arbeitszähler elektronisch
- Schalten Sie bitte anschließend den Hauptschalter und alle Stromsicherungen wieder ein. Nehmen Sie ein Elektrogerät mit einer Leistung von mindestens 100 Watt in Betrieb (zum Beispiel einen Wasserkocher). Die Läuferscheibe sollte sich nun langsam in Pfeilrichtung bewegen und nicht stehen bleiben. Bei elektronischen Zählern muss die Impulsleuchtdiode anfangen zu blinken.
- Sind die vorgenannten Anforderungen erfüllt, ist ein Defekt Ihrer Messeinrichtung unwahrscheinlich.
- Sollten Sie Unregelmäßigkeiten an Ihrer Messeinrichtung festgestellt haben oder weiterhin der Meinung sein, dass der Zähler defekt ist, können Sie sich gerne für eine Anlagenüberprüfung an unsere Info-Hotline wenden. Dort werden Sie über die Möglichkeiten einer Anlagenüberprüfung informiert und ggf. ein Termin mit Ihnen vereinbart.
Gas
Da die überwiegende Anzahl an Messeinrichtungen keinen Defekt aufweist möchten wir Ihnen die nachfolgenden Hinweise geben, um Ursachen für einen erhöhten Gasverbrauch zu ermitteln und ggf. unnötige Kosten zu vermeiden.
Folgende Fragen können Ihnen bei der Ursachenfindung für erhöhte Verbrauchswerte behilflich sein:
- Haben Sie im beanstandeten Zeitraum neue oder zusätzliche Geräte im Haushalt angeschafft, durch die sich ein erhöhter Gasverbrauch ergeben kann?
- Wurden Umrüstungen oder Erweiterungen der technischen Hausinstallation vorgenommen?
- Gibt es im Haushalt Geräte, deren Anschlusswert oder Benutzungsdauer bisher nicht berücksichtigt wurde?
- Wurden bautechnische Veränderungen im Haus durchgeführt? (zum Beispiel Ausbau des Dachgeschosses/ Einbau von Dachliegefenstern)
- Wurden Sanierungsarbeiten durchgeführt, die den Verbrauch verändert haben könnten? (zum Beispiel Wärmedämmung von Fenstern, Türen oder Dach)
- Kam es in der Vergangenheit zur Änderung der Abschlagszahlungen bei Ihrem Gaslieferanten? (zum Beispiel Reduktion)
- Hat sich der Abrechnungszeitraum Ihres Gaslieferanten im Vergleich zum Vorjahr geändert? (zum Beispiel zwölf Monate statt elf Monate)
- Liegen in der Verbrauchsabrechnung Ihres Gaslieferanten geschätzte Zählerstände vor, die den erhöhten Verbrauch erklären könnten? (Hohe Verbrauchswerte können entstehen, weil im Vorjahr der Verbrauch zu niedrig geschätzt worden ist
- Haben Sie regelmäßig eine Selbstablesung vorgenommen? Vergleichen Sie bitte Ihren letzten abgelesenen und gemeldeten Zählerstand mit Ihrem aktuellen Ableseergebnis. Gab es einen Zahlendreher, haben Sie die Kommastelle richtig angegeben?
- Sind eventuell weitere Personen in Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung eingezogen?
Genereller Hinweis:
Das Messgerät steht im Eigentum des Messstellenbetreibers und befindet sich unter einem Plombenverschluss. Plomben dürfen von Ihnen nicht entfernt oder beschädigt werden. Jegliche Arbeiten am Messgerät sind ausschließlich durch das Servicepersonal des Messstellenbetreibers oder die von ihm beauftragten fachkundigen Personen erlaubt.
Sind äußere Beschädigungen an der Messeinrichtung erkennbar, so rufen Sie bitte die Störungshotline an.
Vorgehensweise, um eventuelle Mängel am Gaszähler erkennen zu können:
- Es sind alle Gasverbrauchsgeräte des Haushaltes abzuschalten.
- Danach dürfen die Zahlenrollen in den roten bzw. schwarzen Markierungen keine Umdrehungen ausführen.
- Die Anlage ist durch Wiedereinschaltung eines Gasverbrauchsgerätes zu belasten. Hierbei müssen sich die Zahlenrollen bewegen und dürfen nicht stehen bleiben. Dabei muss auf eventuelle ungewöhnliche Laufgeräusche geachtet werden.
Sind die vorgenannten Anforderungen erfüllt und sind keine ungewöhnlichen Laufgeräusche hörbar, ist ein Defekt Ihrer Messeinrichtung unwahrscheinlich. Sollten Sie Laufgeräusche gehört haben oder dennoch eine Überprüfung wünschen, empfehlen wir sich unter unserer Info-Hotline zu einer Anlagenüberprüfung zu informieren.